Ein kurzer Streifzug durch die
Geschichte des Führerscheins
fuehrerscheinrecht . at
In Deutschland wurde der erste Führerschein ("Fahrerlaubnis") im Jahr 1888 angeblich Carl Benz ausgestellt.
1893 fand in Paris die weltweit erste Fahrprüfung statt, in der Schweiz ebenfalls etwa um diese Zeit.
In der BRD 1906, in diesem Jahr wurden auch die ersten Verkehrsregeln erlassen.
Deutschland:
1903: Verordnung über die Ausbildung der Kraftfahrzeuglenker samt Prüfung
1909: Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen
1904: erste private Fahrschule in Aschaffenburg; Prüfer waren Ingenieure des Dampfkessel-Revisionsvereins
1910: Einführung der Führerscheinklassen I - III
1910: Verordnung über den Verkehr mit Kfz - Prüfung durch DÜV-Sachverständige
1933: Einführung der Klasse IV
1936: aus dem DÜV wird der TÜV (technische Überwachungsverein)
1937: StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
1940: Ingenieure des nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK) übernehmen die Fahrprüfungen
1956: der Fragebogen hält Einzug bei den Prüfungen
1960: Führerscheinklasse V für Mopeds ("Fahrräder mit Hilfsmotor")
1963; Fremdsprachenbögen für die theoretische Fahrprüfung für Gastarbeiter
1980: Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts in der Europäischen Gemeinschaft
1986: rosa Führerschein "Modell der Europäischen Gemeinschaften"
1986: Führerschein auf Probe (auf zwei Jahre befristet mit Verlängerungsmöglichkeit bei gewissen Verkehrsverstößen)
1999: Fahrerlaubnisverordnung mit der EU-weit einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
1999: Einführung des Scheckkartenführerscheins; Klassen A bis E statt 1 bis 5
Österreich:
1892: Graf Werpffen sucht um Genehmigung des Betriebes eines Dampfkessel-Automobils an
1896: Ludwig Lohner erhält die Berechtigung zum Betrieb eines Benzin-Motorwagens
1896: Niederösterreich: Bestimmungen für das Fahren mit Automobilwagen - Linksfahrordnung
1899: Niederösterreich: Verpflichtung des Fahrzeugbesitzers, dieses nur einer Person zu überlassen, welche die Befähigung zum Lenker des Kraftfahrzeugs besitzt - Haftung des Fahrzeughalters.
1901 - Oberösterreich, 1903 - Kärnten, Tirol und Vorarlberg und 1904 - Steiermark: gleich lautende Verordnungen
Verordnung RGBl. 156/1905: Mindestalter von 18 Jahre für das Lenken von Kraftfahrzeugen und nur mit behördlicher Bewilligung
1910: Verordnung RGBl. 81/1910: betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Kfz
in dieser Verordnung findet sich bereits der Begriff "Führerschein". Möglichkeit der Verweigerung der Erteilung des Führerscheins
etwa bei mangelnder Verlässlichkeit, Möglichkeit des Entzugs des Führerscheins nach fruchtloser Verwarnung.
1925: Verordnung Nr. 156: Versicherungspflicht für Schäden aus dem Betrieb von Kfz
1930: Kraftfahrverordnung (Nr. 138/1929) sowie genormtes graues Führerscheinformular
1930: Bundesgesetz über die Grundsätze der Straßenpolizei BGBl. Nr. 438/1929
Für Verstöße gegen dieses Gesetz waren Geldstrafe von bis zu 500 Schilling vorgesehen, bei erschwerenden Umstände konnte anstatt oder neben der Geldstrafe Arrest von bis zu 4 Wochen verhängt werden.
1938 - 1945: grau-braune Führerschein wie in Deutschland
1947: Kraftfahr-Überleitungsgesetz (BGBl. Nr. 47/1947): Aufhebung der reichsdeutschen Vorschriften, welche nach dem 13.3.1938 in Geltung gesetzt worden sind (z.B. Gesetz über den Verkehr mit Kfz vom 3.5.1909 (RGBl. S. 437), Verordnung über die Ausbildung von Kfz-Führern vom 21.12.1933 (RGBl. I S. 1934), Verordnung über Sachverständige für den Kfz-Verkehr vom 6.1.1940 (RGBI. S.23), Straßenverkehrsordnung vom 13.11.1937 (RGBl. I S. 1179).
Bis Ende 1947 mussten die reichsdeutschen Führerscheine (kostenfrei) auf die neuen österreichischen ausgetauscht werden.
1947: Straßenpolizeigesetz (StPolG, BGBl. Nr. 46/1947)
1955: Kraftfahrgesetz: BGBl. Nr. 223/1955
1967: KFG (Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267/1967); Abschnitt VII: Erteilung und Entziehung des Führerscheins
1997: Führerscheingesetz; BGBl. I Nr. 120/1997; in Kraft seit 1.11.1997
1998: mündliche Prüfung wird durch Computerprüfung ersetzt
2005: Einführung des Vormerksystems
2006: Scheckkartenführerschein
Schweiz:
Bis ca. 1900: Rechtslage kantonal verschieden
1890 bereits die ersten Führerscheinprüfungen (Bewilligung zum "Selberfahren")
1902: Konkordat der Kantone: Vereinheitlichung der Gesetze außer Uri, Thurgau und Graubünden
1905: "Herrenfahrkurse" - Eröffnung der ersten Fahrschulen
Laut Überlieferung: 10minütige Dauer, grundsätzlich positiv, dann Feiern in einer Gaststätte
1959: Fahrprüfung besteht aus einem praktischen und theoretischen Teil
1971: verpflichtender Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
1991: Neuerungen für Motorradfahrer
1994: Kontrollfahrt wird eingeführt
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