Ein kurzer Streifzug durch die

Geschichte des Führerscheins

fuehrerscheinrecht . at

In Deutschland wurde der erste Führerschein ("Fahrerlaubnis") im Jahr 1888 angeblich Carl Benz ausgestellt.

1893 fand in Paris die weltweit erste Fahrprüfung statt, in der Schweiz ebenfalls etwa um diese Zeit.

In der BRD 1906, in diesem Jahr wurden auch die ersten Verkehrsregeln erlassen.

 

 

Deutschland:

1903: Verordnung über die Ausbildung der Kraftfahrzeuglenker samt Prüfung

1909:  Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen

1904: erste private Fahrschule in Aschaffenburg; Prüfer waren Ingenieure des Dampfkessel-Revisionsvereins

1910: Einführung der Führerscheinklassen  I - III

1910: Verordnung über den Verkehr mit Kfz - Prüfung durch DÜV-Sachverständige

1933: Einführung der Klasse IV

1936: aus dem DÜV wird der TÜV (technische Überwachungsverein)

1937: StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)

1940: Ingenieure des nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK) übernehmen die Fahrprüfungen

1956: der Fragebogen hält Einzug bei den Prüfungen

1960: Führerscheinklasse V für Mopeds ("Fahrräder mit Hilfsmotor")

1963; Fremdsprachenbögen für die theoretische Fahrprüfung für Gastarbeiter

1980: Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts in der Europäischen Gemeinschaft

1986: rosa Führerschein "Modell der Europäischen Gemeinschaften"

1986: Führerschein auf Probe (auf zwei Jahre befristet mit Verlängerungsmöglichkeit bei gewissen Verkehrsverstößen)

1999: Fahrerlaubnisverordnung mit der EU-weit einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

1999: Einführung des Scheckkartenführerscheins; Klassen A bis E statt 1 bis 5

 

 

Österreich:

1892: Graf Werpffen sucht um Genehmigung des Betriebes eines Dampfkessel-Automobils an

1896: Ludwig Lohner erhält die Berechtigung zum Betrieb eines Benzin-Motorwagens

1896: Niederösterreich: Bestimmungen für das Fahren mit Automobilwagen - Linksfahrordnung

1899: Niederösterreich: Verpflichtung des Fahrzeugbesitzers, dieses nur einer Person zu überlassen, welche die Befähigung zum Lenker des Kraftfahrzeugs besitzt - Haftung des Fahrzeughalters.

1901 - Oberösterreich, 1903 - Kärnten, Tirol und Vorarlberg und 1904 - Steiermark: gleich lautende Verordnungen

Verordnung RGBl. 156/1905: Mindestalter von 18 Jahre für das Lenken von Kraftfahrzeugen und nur mit behördlicher Bewilligung

1910: Verordnung RGBl. 81/1910: betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Kfz

in dieser Verordnung findet sich bereits der Begriff "Führerschein". Möglichkeit der Verweigerung der Erteilung des Führerscheins

etwa bei mangelnder Verlässlichkeit, Möglichkeit des Entzugs des Führerscheins nach fruchtloser Verwarnung.

1925: Verordnung Nr. 156: Versicherungspflicht für Schäden aus dem Betrieb von Kfz

1930: Kraftfahrverordnung (Nr. 138/1929) sowie genormtes graues Führerscheinformular

1930: Bundesgesetz über die Grundsätze der Straßenpolizei BGBl. Nr. 438/1929

Für Verstöße gegen dieses Gesetz waren Geldstrafe von bis zu 500 Schilling vorgesehen, bei erschwerenden Umstände konnte anstatt oder neben der Geldstrafe Arrest von bis zu 4 Wochen verhängt werden.

1938 - 1945: grau-braune Führerschein wie in Deutschland

1947: Kraftfahr-Überleitungsgesetz (BGBl. Nr. 47/1947): Aufhebung der reichsdeutschen Vorschriften, welche nach dem 13.3.1938 in Geltung gesetzt worden sind (z.B. Gesetz über den Verkehr mit Kfz vom 3.5.1909 (RGBl. S. 437), Verordnung über die Ausbildung von Kfz-Führern vom 21.12.1933 (RGBl. I S. 1934), Verordnung über Sachverständige für den Kfz-Verkehr vom 6.1.1940 (RGBI. S.23), Straßenverkehrsordnung vom 13.11.1937 (RGBl. I S. 1179).

Bis Ende 1947 mussten die reichsdeutschen Führerscheine (kostenfrei) auf die neuen österreichischen ausgetauscht werden.

1947: Straßenpolizeigesetz (StPolG, BGBl. Nr. 46/1947)

1955: Kraftfahrgesetz: BGBl. Nr. 223/1955

1967: KFG (Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267/1967); Abschnitt VII: Erteilung und Entziehung des Führerscheins

1997: Führerscheingesetz; BGBl. I Nr. 120/1997; in Kraft seit 1.11.1997

1998: mündliche Prüfung wird durch Computerprüfung ersetzt

2005: Einführung des Vormerksystems

2006: Scheckkartenführerschein

 

 

Schweiz:

Bis ca. 1900: Rechtslage kantonal verschieden

1890 bereits die ersten Führerscheinprüfungen (Bewilligung zum "Selberfahren")

1902: Konkordat der Kantone: Vereinheitlichung der Gesetze außer Uri, Thurgau und Graubünden

1905: "Herrenfahrkurse" - Eröffnung der ersten Fahrschulen

Laut Überlieferung: 10minütige Dauer, grundsätzlich positiv, dann Feiern in einer Gaststätte

1959: Fahrprüfung besteht aus einem praktischen und theoretischen Teil

1971: verpflichtender Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

1991: Neuerungen für Motorradfahrer

1994: Kontrollfahrt wird eingeführt

RA Dr. Johann Postlmayr

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